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Hexenlexikon H

Hexenhammer

Im Jahre 1484 erwirken die beiden Inquisitoren und Dominikaner Sprenger und Institoris von Papst Innozenz VIII. einen Erlass, der ihnen die alleinige Zustaendigkeit fuer die Hexenverfolgung erteilt. Aufgrund dieser Vollmacht durften sie gegen Verdaechtigte mit Einkerkerung und anderen Strafen nach eigenem Gutduenken vorgehen. Sie veroeffentlichten auf Ersuchen Papst Innozenz VIII. den Hexenhammer, dieser beinhaltet Anweisungen fuer Hexenprozesse. Sie gingen davon aus, dass Hexerei als Ketzerei zu gelten habe. Sie vertraten die Linie des Grossinquisitors von Aragon, Nicolas Eymeric, der 1376 eine umfangreiche Anleitung fuer Inquisitoren herausgegeben hatte. Der Hexenhammer bestaetigte die Zustaendigkeit der geistlichen Gerichte in dieser Angelegenheit, folgte aber nicht Bonifazius VII. (1204-1303) ausdruecklichem Befehl, Ketzer und Hexen ohne Aufsehen zu richten. Im Hexenhammer ist eine komplette Erfassung und Darstellung aller Elemente des Hexenglaubens enthalten, sowie das System der Ausrottung von Zauberei und Hexerei. Hexenglaube und die Vorgaenge bei der Behexung von Menschen wurden beschrieben. Weil die Schandtaten der Hexen alle anderen Verbrechen uebertraefe, muessten alle Hexen ausgetilgt werden. Die Hexen versuchen auf jede Art ihr Ziel zu erreichen, besonders dadurch, dass sie zuerst den Seelenzustand eines Menschen ihrem Vorhaben dienstbar machen. Sie erzeugten Verdruss, Traurigkeit und Erregung der Fleischeslueste, weil in diesem Zustand die Menschen den Werbungen des Teufels am ehesten erliegen wuerden. Der Hexenhammer regelte auch das prozessuale Verfahren. Dadurch erfuhren die Hexenprozesse eine kirchen- und zivilrechtliche Bedeutung. Die Beschreibungen des Hexenhammers waren auf das weibliche Geschlecht ausgerichtet, das negativ herausgestellt wurde. Die Mischung aus christlichen Lehren und magischen ueberzeugungen, enthielt die Beweise fuer die Existenz der Hexerei. Waehrend Eymerics Manuskript nur einer kleinen Gruppe geistlicher Rechtskundiger bekannt war, erfuhr der 1487 herausgebrachte Hexenhammer mehrere Auflagen. Auch Nichtjuristen lasen ihn. Die Druckpresse wurde als modernes Verfielfaeltigungsgeraet benutzt und so die Verbreitung des Werkes gefoerdert. Vielleicht glaubten die Autoren, durch die Verbreitung des Werkes vielen die Augen zu oeffnen, die sich der Gefahr noch nicht bewusst waren, die das Hexenwesen fuer die Christen darstellte. Der Hexenhammer wurde so zum Leitfaden der Hexenrichter. Aber es wurde uebersehen, dass sich das Wesen der Ketzerei und Hexerei seit der Zeit des Grossinquisitors Eymeric veraendert hatte, und dass die Gefahr einer allgemeinen Auflehnung gegen die Religion nicht abzuwenden war. Der Versuch, die gesamte Opposition gegen die Kirche mit einem Schlag zu vernichten, hatte keinen Erfolgt. Dreissig Jahre nach Erscheinen der Schrift wurde die Haelfte der europaeischen Bevoelkerung zu Ketzern, und es haette in keinem christlichen Land genug Holz gegeben, um alle Protestanten zu verbrennen. Als die Protestanten den Hexenhammer auch fuer ihre Verfolgungen als grundlegendes Werk anerkannten, wurde klar, dass Reformation und Hexerei nicht in einen Topf geworfen werden konnten. Selbst ein so weitsichtiger Theologe wie Sprenger haette das nicht voraussehen koennen. Aufgebaut ist der Hexenhammer in drei Teile: 1. Was sich bei der Zauberei zusammenfindet (Teufel, Hexer oder die Hexe, die goettliche Zulassung) (mit Begruendung der Autoren, warum schon das Leugnen des Hexenglaubens als verwerfliche Ketzerei anzusehen sei und daher jede Kritik selbstmoerderisch war). 2. Die verschiedenen Arten und Wirkungen der Hexerei und wie solche wieder behoben werden koennen. (Beschreibung der Untaten) 3. Der Kriminal-Kodex: ueber die Arten der Ausrottung oder wenigstens Bestrafung durch die gebuehrende Gerechtigkeit vor dem geistlichen oder weltlichen Gericht. (konzipiert als praktische Anleitung fuer die Gerichte und Betonung der Vorteile des Inquisitionsprozesses, der weder ein Anklageverfahren noch eine Verteidigung des Verdaechtigten erfordert) Sowohl in protestantischen wie in katholischen Laendern dauerte die Hexenprozesse noch einige Zeit an. Der Hexenhammer wurde bis 1669 in verschiedenen Sprachen 29 mal aufgelegt. Im Hexenhammer wird auf die Weiblichkeit der meisten Hexen hingewiesen und logisch erklaert. Der Hexenhammer besagt, es gaebe zwei Arten von Teufeln. a) Inkuben- Teufel mit denen Frauen geschlechtlich verkehren b) Sukkuben- weibliche Buhlteufel welche sich Maennern hingeben. Der Autor behauptet, dass aufgrund der unersaettlichen Wollust, die auf die Existenz von Daemonenreizen zurueckzufuehren ist, das weibliche Geschlecht besonders betroffen sei. Das Wort Frau = femina wird einer genauen Analyse unterzogen. Das Wort femina komme von fe und minus wobei Fe = fides = Glauben Minus = weniger Daraus folgt feminus, die, die weniger Glauben hat. Ausserdem seien Frauen ja schon immer als das schwache Geschlecht bekannt, welches sich leicht ueberzeugen laesst und auf Schwindel hereinfaellt. Auch die geschlechtliche Betaetigung sei bei Maennern einfacher zu verhindern, deswegen sind auch Maenner einfacher zu behexen als Frauen. Frauen sind von Natur aus leichtglaeubig, boese, geschwaetzig und leicht beeinflussbar. Dies wird auch schon in der Geschichte von Adam und Eva verdeutlicht. Doch Jungfrau Maria sei der normalen Weiblichkeit durch Gottes Gnaden enthoben. Angeblich neigen Frauen eher zu geschlechtlichen Ausschweifungen als Maenner und das fuehre zur Teufelsbuhlschaft. Der Teufel wird auch von Grund auf nur maennlich gedacht, weil es den Geschlechtsverkehr eben nur mit Frauen moeglich macht. Im Hexenhammer ist auch das Prozessverfahren bis ins kleinste Detail entwickelt.Quelle: Das Esoterik-Lexikon
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